Bohren mit System

Allgemeine Lieferbedingungen

I Allgemeines

Allen Rechtsgeschäften im Rahmen unseres Geschäftsbetriebs liegen ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

Alle Angebote sind freibleibend hinsichtlich Preis und Liefermöglichkeiten. Mündliche, telefonische und durch Vertreter getroffene Vereinbarungen erlangen erst Gültigkeit, wenn sie durch uns bestätigt sind: dies gilt insbesondere für die Zusicherung von Eigenschaften. Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur annähernd maßgebend, sie bleiben unser Eigentum und dürfen Dritten, insbesondere Wettbewerbsfirmen nicht zugänglich gemacht werden.

Der Mindestauftragswert beträgt € 50,00 netto; niedrigere Auftragssummen werden mit diesem Mindestauftragswert abgerechnet.

Der Kunde hat sofort nach Eingang der Auftragsbestätigung deren Richtigkeit, insbesondere die dann enthaltene technischen Daten, auf Übereinstimmung mit seiner Bestellung zu überprüfen.

Technische Änderungen, insbesondere Verbesserungen kleineren Umfangs, soweit dem Kunden zumutbar, bleiben vorbehalten.

Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Ist der Käufer Kaufmann, steht ihm wegen Gegenansprüchen kein Zurückhaltungsrecht gegen unseren Zahlungsanspruch zu.

II Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise verstehen sich in € ab Werk ohne Verpackung, Fracht, Zoll usw. zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

Es gelten, auch bei Sukzessivlieferungsverträgen die am Tage der Lieferung gültigen Preise laut unseren Preislisten. Eine Erhöhung des Entgelts ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Kunde nicht Kaufmann ist und die Lieferung oder Leistung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluß erfolgen soll.

Wir sind berechtigt, 1/3 des vereinbarten Entgelts bei Vertragsabschluß, ein weiteres Drittel bei Versandbereitschaft und den Restbetrag bei Lieferung zu verlangen.

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder Innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto bei Rechnungswerten bis € 2500,- netto; bei Rechnungswerten über € 2500,- netto sowie bei Reparatur- und Montagerechnungen ist Skontoabzug nicht zulässig. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber, letztere aufgrund besonderer Vereinbarung hereingenommen. Wechselkosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Eine Haftung für rechtzeitige Vorlage und Protesterhebung wird nicht übernommen. Zahlungen sind erst an dem Tage geleistet, an dem der Verkäufer über den Rechnungsbetrag verfügen kann.

Werden uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die ernsthafte Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden begründen, können wir abweichend von vereinbarten Zahlungsbedingungen nach unserer Wahl Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen.

Bei Zahlungsverzug hat der Kunde unbeschadet unserer gesetzlichen Ansprüche auf Fälligkeitszinsen, Verzugszinsen in Höhe der von uns selbst zu bezahlenden Bankzinsen zu entrichten. Der Kunde hat ohne Nachweis der von uns zu bezahlenden Bankzinsen an uns Verzugszinsen in Höhe von mindestens 8% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu bezahlen, es sei denn, der Kunde weist nach, daß uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; im letzteren Fall hat der Kunde uns den tatsächlichen Schaden zu ersetzten. Ist der Käufer mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug geraten, werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten sofort fällig. Wir werden hierfür die noch ausstehenden Lieferungen unter Fortfall eines Zahlungszieles Barvorauszahlung der Ware verlangen. Das gleiche gilt bei Nichteinlösung von Wechseln oder Schecks, Zahlungseinstellung, Konkursvergleich sowie Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahren seitens des Käufers.

Bei Auslandsaufträgen brauchen wir erst nach Stellung eines unwiderruflichen, spesenfreien Akkreditivs bei der von uns benannten Bank tätig zu werden. Die Stellung des Akkreditivs hat mit der Maßgabe zu erfolgen, daß Zahlung bei Lieferung oder Vorlage der Versandpapiere geleistet wird.

Vertreter und Reisende sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur bei Vorlage einer schriftlichen Inkassovollmacht berechtigt.

III Lieferung

Die Versandart bestimmt der Verkäufer nach eigenem Ermessen, jedoch ohne Gewähr für die billigste Versendung. Der Versandart erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Eine Versicherung wird auf Wunsch und zu Lasten des Käufers vorgenommen. Wird der Versand ohne Verschulden den Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen verzögert, lagert die Ware auf Kosten des Käufers. In diesem Fall treten die Wirkungen des Versandes mit Versandbereitschaft seitens des Verkäufers ein. Erfolgt auf Wunsch des Abnehmers die Lieferung unmittelbar an den Verbraucher, sind dem Verkäufer die entsprechenden Mehrkosten zu vergüten. Eine Haftung für Schäden irgendwelcher Art wird für solche Transporte nicht übernommen, auch wenn die Transporte durch eigenes Personal des Lieferers erfolgen, ausgenommen in den Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen.

Lieferfristen sind unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich schriftlich die Verbindlichkeit vereinbart wird. Teillieferungen sind zulässig. Unvorhergesehene Lieferungshindernisse, insbesondere höhere Gewalt, Streik, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten, Schwierigkeiten in der Beschaffung von Rohmaterialien usw. führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferfrist. Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, ausgenommen dem Verkäufer oder seinem Erfüllungsgehilfen fällt an der Verzögerung und den dazuführenden Umständen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Bei späteren Vertragsänderungen, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, soweit nicht zwischen den Vertragsteilen besondere Vereinbarungen hierüber getroffen werden.

Bei Annahmeverzug des Kunden können wir nach unserer Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Unbeschadet weitergehender Ansprüche können wir ohne Nachweis eines Schadens 15% der Auftragssumme zuzüglich MwSt. als Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, daß uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Im letzteren Fall hat der Kunde uns den tatsächlichen Schaden zu ersetzten.

IV Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum.

Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für uns vor, ohne daß für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Gegenständen durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung zu.

Der Kunde ist zur Weiterveräußerung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebes berechtigt, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet. Eingriffe in unsere Rechte durch Dritte, insbesondere Pfändungen, sind uns sofort schriftlich mitzuteilen. Die Kosten von Interventionsmaßnahmen einschl. Rechtsstreitigkeiten trägt der Kunde, soweit sie nicht vom Eingreifenden bezahlt werden.
Die Forderungen des Kunden an Dritte aus einer Weiterveräußerung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Der Käufer ist zur Einziehung dieser Forderung widerruflich berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Der Kunde hat die vereinnahmten Beträge getrennt von seinem übrigen Vermögen zu Verwahren. Tritt eine Übersicherung unserer Ansprüche von mehr als 20% ein, verpflichten wir uns zur entsprechenden Freigabe. Die Einziehungsbefugnis des Kunden erlischt auch, wenn sich der durch Tatsachen begründete Verdacht ergibt, daß der Kunde in Vermögensverfall gerät oder sich in Vermögensverfall befindet. Auf unser Verlangen hat uns der Kunde die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.

Der Liefergegenstand ist während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Erforderliche Reparaturen muß der Kunde beim Lieferwerk oder einer von diesem benannten Werkstätte ausführen lassen, es sei denn, dies ist nach den Umständen des Einzelfalles nicht möglich oder nicht zumutbar. Technische Weisungen des Lieferwerks, insbesondere Gebrauchsanweisungen, sind einzuhalten.

Der Kunde hat den Liefergegenstand bis zu dessen voller Bezahlung gegen Untergang/Verlust/Beschädigung auf seine Kosten mit der Maßgabe zu versichern, daß die Rechte aus der Versicherung uns zur Sicherung unserer Ansprüche zustehen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung trotz Aufforderung nicht nach, oder weist er uns den Versicherungsabschluß nicht nach, sind wir zum Abschluß auf Kosten des Kunden berechtigt. Der Nachweis des Abschlusses der Versicherung kann ab dem Zeitpunkt der Übergabe verlangt werden. Versicherungsleistungen sind für die Wiederinstandsetzung/Wiederbeschaffung zu verwenden. Die Versicherungspflicht gilt nicht für Liefergegenstände, deren Wert ohne MwSt. € 1000,- nicht übersteigt.

Gerät der Kunde mit der Bezahlung in Verzug oder ergibt sich der durch Tatsachen begründete Verdacht, daß der Kunde in Vermögensverfall gerät/geraten ist, oder verstößt der Kunde trotz Abmahnung erheblich gegen seine Verpflichtungen aus vorstehend Ziff.IV 5 und 6. können wir unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware wieder an uns nehmen ohne das hierin unbeschadet zwingender abweichender gesetzlicher Vorschriften ein Rücktritt vom Vertrag vorliegt. Der Kunde erklärt sich unwiderruflich mit der Abholung durch unsere Beauftragten einverstanden, ebenso damit, daß diese zum Zweck der Abholung die Räume des Kunden betreten. Für die Zeit während der die unter Eigentumsvorbehalt stehenden zurückgeholten Gegenstände bei uns lagern, haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wir habe Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Lagergebühr gegen den Kunden. Wir sind außerdem berechtigt, die wieder an uns genommenen Gegenstände freihändig zu verkaufen. Der Erlös wird dem Kunden auf seine bei uns bestehende Verbindlichkeiten gutgeschrieben, ein Übererlös an den Kunden ausbezahlt.

V Gewährleistung und Haftung

Wir leisten Gewähr dafür, daß unsere Erzeugnisse dem Stand der Technik zum Zeitpunkt des Versandes entsprechen. Voraussetzung unserer Gewährleistung ist die Einhaltung unserer Betriebs- und Gebrauchsanweisungen. Wir haften unbeschadet abweichender vertraglicher Vereinbarung nicht für die Eignung des Gerätes für den vom Kunden vorgesehenen Einsatzzweck.

Offensichtliche Mängel der gelieferten Ware sind uns unbeschadet kürzerer gesetzlicher Rügefristen spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Empfang der Sendung schriftlich anzuzeigen. Verspätet angezeigte Mängel begründet keinerlei Ansprüche gegen uns.

ZiffV2 gilt entsprechend für nicht offensichtliche Mängel, sofern der Kunde Kaufmann ist.

Im übrigen haften wir ½ Jahr für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, sofern der Besteller nicht eigenmächtige Änderungen und Reparaturen an dem Liefergegenstand veranlaßt hat. Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Zur Ausführung aller uns notwendig erscheinenden Arbeiten, sowie zur Lieferung von Ersatz oder Teilersatz hat der Besteller uns angemessene Zeit und Gelegenheit während der normalen Arbeitszeit zu gewähren. Sonderforderungen, sowie Ausführung der Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, in Nachtarbeit und an entlegenen Plätzen sind uns zu vergüten. Sofern dieses verweigert wird, sind wir von der Mängelhaftung befreit. Für Teile, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach Art und Verwendung vorzeitigem Verschleiß ausgesetzt sind, übernehmen wir keine Haftung. Das gleiche gilt, wenn unsachgemäße Wartung und Pflege, Überbeanspruchung und Zweckentfremdung festgestellt werden. Für Ketten, Drahtseile, Fördergurte, Kunststoff-Fertigteile und sonstige Fremderzeugnisse geben wir die Haftung der Hersteller weiter. Wir haften jedoch für die richtige Wahl und Berechnung dieser Erzeugnisse. Haftung für Funktion unserer Erzeugnisse übernehmen wir nur, wenn Aufstellung und Anschluß sachgemäß und sorgfältig oder durch uns erfolgt sind. Bei Fehlschlägen der Ersatzlieferung und/oder der Nachbesserung steht dem Kunden unter Ausschluß aller weitergehenden Ansprüche, insbesondere auch von Schadenersatzansprüchen, ein Rücktrittsrecht zu. Ist der Kunde Vollkaufmann, sind die von uns nach § 476 a BGB zu tragenden Kosten auf den Nettoauftragswert des mangelhaften Gegenstandes beschränkt.

Im Beanstandungsfall muß uns auf Verlangen durch den Kunden die Möglichkeit der Nachprüfung des mangels an Ort und Stelle oder durch Einsendung in unser Werk gegeben werden. Bei Verletzung dieser Verpflichtung stehen dem Kunden keine Gewährleistungsansprüche gegen uns zu, es sei denn, daß die Verletzung dieser Pflicht unsere Überprüfung der Schadensursache weder behindert noch erschwert. Die Kosten der Überprüfung u./o. Einsendung gehen zu unseren Lasten, falls unsere Lieferung mangelhaft war.

Schadenersatzansprüchen aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen. Der Kunde hat in diesen Fällen unter Ausschluß aller anderen Ansprüche ein Rücktrittsrecht.

VI Reparaturen

Reparaturen werden grundsätzlich nur in unserem Werk ausgeführt. Wir sind berechtigt, anläßlich von Reparaturarbeiten auch solche Arbeiten am Reparaturgegenstand auszuführen, deren Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit sich bei Ausführung der Reparatur ergibt. Bei ungewöhnlichem Umfang der zusätzlich auszuführenden Arbeiten erholen wir vor Ausführung die Anweisung des Kunden.

VII Leihgeräte

Leihgeräte sind vom Kunden ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln. Die Sorgfalts- und Versicherungspflichten von unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gelten sinngemäß. Ist keine Leihzeit vereinbart, können wir jederzeitige Rückgabe des Leihgerätes verlangen. Bei Nichteinhaltung der Leihebestimmungen, insbesondere nicht ordnungsgemäßer Behandlungen oder nicht ausreichender Versuchung können wir jederzeit die Rückgabe des Leihgerätes verlangen.

VIII Auskunftserteilung und Beratung

In Beratungen und Auskunftserteilungen durch uns liegt, soweit nicht ausdrücklich ein schriftlicher Beratung- und Ingenieurvertrag abgeschlossen wird, nicht der Abschluß eines Beratungsvertrages. Beratungen und Auskunftserteilungen erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Bei erkennbar erheblicher Bedeutung, insbesondere wirtschaftlich weitreichender Tragweite der Auskunftserteilung für den Kunden erfolgt die Beratung als vorvertragliche/hauptvertragliche Nebenverpflichtung.

IX Erfüllungsort, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz in Wittlich.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des Einheitlichen Kaufgesetzes ist ausgeschlossen.
Als Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Vertragsteilen sich ergebenden Streitigkeiten einschl. von Schecks- und Wechselklagen wird Wittlich vereinbart. Im Falle einer Inkassoabtretung der Sitz der Inkassostelle. Ist der Kunde nicht Vollkaufmannn oder juristische Person des öffentlichen Rechts, verbleibt es bei der gesetzlichen Gerichtsstandregelung mit der Maßgabe, das Wittlich als Gerichtsstand vereinbart wird, wenn der Kunde keinen Gerichtsstand in Inland hat oder der Kunde nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb des Bereiches der Bundesrepublik Deutschland.

Außergerichtliche Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine von ihr betriebene Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie im Internet unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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